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Bewertungen, Kontaktdaten für Ombudsman Krankenversicherung

Adresse: Morgartenstrasse 9 , Luzern 6003, CH
Telefonnummer: 041 226 10 10
Stadt: Luzern
Route: Morgartenstrasse 9
Postleitzahl: 6003



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Bewertungen
Konkret hatte die Krankenkasse Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft nicht ausgezahlt, sondern über die ordentliche Franchise verrechnet. Also habe ich mich an die Ombudsstelle gewandt und nach deren Vorgaben in pingeligster Genauigkeit den Fall dokumentiert. Zurück kam ein knappes Mail, dass es ihrer Meinung nach so korrekt sei. Danke für nichts. Zwei Jahre später las ich im Internet an anderer Stelle die Empfehlung, von der Krankenkasse eine schriftliche Verfügung zu verlangen. Danach hat die Krankenkasse sofort gezahlt. Sie dürfen raten, wer diese Ombudsstelle finanziert.
Die Auskunft von Herrn Lorétan war aufklärend bezüglich Rechtsgrundlage, klar zu verstehen und hilfreich als Vorschlag für die nächsten Schritte. Genau so stellt man sich eine Ombudsstelle vor, die eine Kundenperspektive einnehmen kann. Vielen Dank für die Professionalität!
Sie werden höchst wahrscheinlich nicht helfen. Verlieren sie keine Zeit und gehen zu Juristen. Wartezeiten sind 8-10Tage nach Schreiben. Sie erhalten keine Emails nur Post!! und am Telefon ist schwer zu erreichen.Sehr formell und Xsenofobic. Sie sollten ein Amt oder eine Bürokratische Organisation heissen, keine Stiftung, die nur Zeit nimmt und "absolut null" sollte heissen. Unmenschlich und arrogant! Sie nehmen keine Fälle, wenn sie Rechstschutzversicherung haben und selbst sich als hilflose non-sence organisation damit bezeichnen.
Nach fast einem Jahr ohne Antworten seitens der Kasse und dann diverse Ablehnungen zu einem sehr kostspieligen, aber grund- und zusatzversicherten Zahnunfall habe ich mich - als Rentnerin - völlig entnervt an die Ombudsstelle gewandt – und innerhalb kürzester Zeit wurde die erste, nach einem weiteren Jahr des Insistierens der Ombudsstelle die zweite versicherte Tranche bezahlt. Die Kommunikation mit dieser Ombudsstelle war zu jeder Zeit sehr freundlich und hilfsbereit, höchst professionell und dazu noch perfekt mehrsprachig. Ich kann einfach nur sagen : empfehlenswert für alle, die nicht aufgeben wollen, für ihr versichertes Recht zu kämpfen !!
Bedauerlicherweise fand ich mit der Krankenkasse keine Einigung trotz Vorlage aller nötigen Dokumente. Warum, die Frage bleibt. Doch durch die allumfängliche und fachlich kompetente Unterstützung der Ombutsstelle im besonderen von Frau Lorena Tronto, konnte ein für mich wirklich positives Ergebnis erzielt werden. Von Herzen gern möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal in aller geboten Dankbarkeit und Freude für die geleistete Arbeit bedanken. Ronny Harms
Ich dachte eigentlich die Ombudsstelle sei da für einfache Fälle eine rasche Lösung zu finden. Dem ist aber offenbar nicht so. Da ich über eine Rechtsschutzversicherung verfüge müsse ich mich an diese wenden wurde mir mitgeteilt. Wegen des geringen Betrages in meinem Fall wäre es unsinnig die Rechtsschutzversicherung einzusetzen. Beim nächsten Fall muss ich dann offenbar einfach angeben, dass ich über keine Rechtsschutzversicherung verfüge damit etwas unternommen wird. Noch besser ich vergesse die Ombudsstelle ganz einfach.
Man sollte sich mittels Police zur Hand und Notizen vorab gut darauf vorbereiten wass man nun genau wissen möchte und wo und bei was man nun genau Hilfe braucht. Es empfiehlt sich auch, sich vorab erst auch im Internet z.B auf der Seite des BAG oder auch telefonisch beim BAG über die Gesetzeslage zu informieren und genauere Informationen einzuholen. Man begegnete mir äusserst sachkundig und ehrlich -zeitlich sind die Gespräche angespannt kurz zu halten doch erhielt ich ausführliche Informationen die auch bei sehr komplexem Fall weiterhalfen.
Bei übersichtlicher Indikation und hoher Franchise beschränkte der Versicherte nach KVG die ambulante Spitalleistung auf Impfung, Salbe, Rezept. Er hat Interesse an korrekter angemessener tiers payant Abrechnung sowie an ausgeübter Prüf- und Wirkungspflicht der Krankenkasse: Der Leistungserbringer muss sich in seinen Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist Art 56 ATSG. Das gilt nicht nur für Leistungen zu Lasten der Krankenkasse sondern auch für Leistungen vollständig zu Lasten der Franchise. Das Feedback der Ombudsstelle kam nach 8Tagen. Leider keine Auseinandersetzung mit dem Thema, den Rechten, Pflichten, Zuständigkeiten; stattdessen Persönliches sowie Erklärung der Unzuständigkeit der Ombudsstelle in dieser Sache. Ihre Empfehlung: Kontaktierung Ombudsstelle Spitäler Nordwestschweiz. Das Potential Art. 49 Verfügung ATSG ist deutlich zielführender.
null Sterne. Eine Sterne ist schon zu viel. Sehr unseriös. Sehr arrogant, unseriös Chefin Frau Hostettler. Beim Probleme mit Krankenkasse Abklärung will nichts zuhören. Unnötige, müsamere Diskussion mit arrogant Chefin Die Chefin sugerirt dass ich weg von Ombutsstelle gehen soll weil sie sagt: "Ich bin nicht Ihre Säkretarin" ?! und dass Ombutsstelle ist kostenlos.!..Dann war ich sprachloss...
Wer nur darüber nachdenkt, was er gewinnen kann, ist ein Teil des Problems. Nur wer die Verpflichtung fühlt zu helfen, ist ein Teil der Lösung. Leider abgewimmelt worden: "....keine Zeit....müssen sich selber helfen...". Soviel zu einer unparteiischen Schiedsperson!
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