Scheibentönen vom Fachmann.
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Scheiben tönen – das ist erlaubt
Scheiben tönen ist für Tuner ein optisches Muss. Nebenbei bieten Tönungen aber auch handfeste Vorteile, etwa Schutz vor Hitze. Ein paar Punkte muss man jedoch beachten.
Auto-Veredelungen haben immer Konjunktur. Schliesslich zählt der wirkungsvolle Auftritt. Als Einstiegsdroge gilt dabei das Scheiben tönen. Die grundsätzliche Tendenz: Je dunkler, desto cooler.
Aber nicht nur Tuning-Freaks stehen auf geheimnisvoll-undurchsichtige Scheiben. „Über 70 Prozent unserer Kundschaft sind keine Tuner, sondern ganz normale Autofahrer“, erzählt ein Profi, der seit zwanzig Jahren auf dieses Geschäft spezialisiert ist.
Der ideale Hitzeschutz
Denn die Vorteile beschränken sich nicht nur auf die Optik. So sieht man bei einem Auto mit getönten Scheiben nicht direkt ins Wageninnere, was auf Diebe abschreckend wirkt. Dazu bieten sie auch einen besseren Schutz gegen die aggressiven UVA-Strahlen. Davon profitieren vor allem Kleinkinder.
Grundsätzlich profitieren aber alle Insassen: Scheiben tönen sorgt dafür, dass sich das Auto in der Sonne deutlich weniger aufheizt. Um bis zu 70 Prozent soll der Heizeffekt reduziert werden können, versprechen die Anbieter.
Vorne ist Tabu
Doch der coole Look hat auch einen Nachteil. Man sieht weniger gut aus dem Auto. Und wer fährt schon gerne blind durch einen Tunnel? Aus diesem Grund sind Front- und vordere Seitenscheiben für Verdunkelungsaktionen tabu.
Die gesetzlichen Regelungen (VTI Art. 71, Abs. 5) zum Scheiben tönen sind glasklar: Sie müssen 70 Prozent des Lichts durchlassen. Da die meisten Autoscheiben schon ab Werk leicht getönt sind, schliesst dies das Fenster für Spielereien.
Kompromiss Blendschutz-Streifen
Erlaubt sind dafür sogenannte Blendschutz-Streifen an der Oberkante der Frontscheibe. Sie unterstützen die Sonnenblenden. Selbstverständlich gilt auch hier: Die Folien dürfen die Sicht des Piloten nicht behindern. Zur Sicherheit empfiehlt sich eine Nachfrage beim Strassenverkehrsamt.
Am Heck ist dafür alles erlaubt. „Solange zwei Aussenspiegel vorhanden sind und die Sicht nach hinten gewährleistet ist, können Heckscheibe und hintere Seitenscheiben vollständig bedeckt sein“, bestätigt ein Gesetzeshüter.
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