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Bewertungen, Kontaktdaten für Ladedorf

Ladedorf
Adresse: Fabrikstrasse 6, 4513 Langendorf, Schweiz
Telefonnummer: 058 567 84 00
Zustand: Solothurn
Bezirk: Lebern
Stadt: Langendorf
Route: Fabrikstrasse
Hausnummer: 6
Postleitzahl: 4513


Öffnungszeiten

Montag: 08:00–18:30 Uhr
Dienstag: 08:00–18:30 Uhr
Mittwoch: 08:00–18:30 Uhr
Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr
Freitag: 08:00–21:00 Uhr
Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Sonntag: Geschlossen

Bewertungen
Dieses System, dass man nicht sichtbar informiert wird, dass es sich um ein Parkticketsystem handelt und dann 60 Franken Busse bezahlen muss, für einen kurzen Einkauf ist ja wohl ein schlechter Witz? Das grenzt an Scam. Ich werde nie mehr hier einkaufen!nnIn der Antwort wird nun argumentiert, dass die Gebühren gut ausgeschildert wären. Das stimmt halt schlicht nicht. Und das sieht man auch an den vielen anderen schlechten Bewertungen. Wer würde nicht liebend gerne lächerliche 50 Rappen für das Parkieren bezahlen? Anstatt dazu dann noch eine Busse von 60 Franken?!nNein, es ist nicht sichtbar und das ist reinste Abzocke. Werde nie mehr hier einkaufen. Unterste Schublade, dieses System.
Vorsicht bei der Nutzung des Parkplatzes! Das schrankenlose System von „Mobility Hub“ im Ladedorf ist extrem missverständlich, kundenunfreundlich und unlogisch gestaltet.nnWie bei schrankenlosen Parkflächen absolut üblich, wollte ich die Parkgebühr direkt nach der Ankunft zu Beginn bezahlen. Vor Ort ist jedoch nicht klar deklariert oder kommuniziert, dass man hier erst am Ende bezahlen soll. Die Beschilderung ist völlig unzureichend und verwirrend. Wenn man dann wie gewohnt zu Beginn versucht zu bezahlen, blockiert das System den Vorgang mit einer Gratis-Meldung, nur damit Wochen später eine völlig überzogene Zahlungsaufforderung über CHF 60.50 wegen nicht bezahlter Gebühren im Briefkasten landet.
Leider habe ich am 03.01.26 vergessen die Parkgebühr zu zahlen.nJa sicher mein Fehler.nSonst kann man fast in der ganzen Schweiz mit Parkingpay bezahlen.nIch war schlicht abgelenkt und hatte ja keine Erinnerung durch eine Barriere.nKonsequenz Umtriebsentschädigung von 60.50.nMir wurde seitens Fortuna empfohlen diese trotzdem zu bezahlen.nMobility Hub ist eine höchst unangenehme neue erscheinung auf dem schweizer Bussen Markt, dieser war ja schon enorm aber diese Firma aus Stans sprengt alle Grenzen.nIch meiner seits werde in Zukunft Betriebe mit solchen Installationen gerne meiden.nnLiebe Migros Sie wurden wieder einen grossen Schritt unsympatischer.
Super Einkaufszentrum, bis auf einen Laden und zwar Gifi. Wurde dort heute von einem älteren Mitarbeiter beleidigt und als Dieb bezeichnet. Ich wollte so eine Liege für unsere Katzen kaufen und zwar 2 stück. Er wollte mir allerdings 3 verrechnen. Hat uns mehrmals beleidigt und vor den anderen Kunden als Diebe bezeichnet und beleidigt. Der Laden ist eine Schande für das ganze Einkaufszentrum.
Vorsicht bei diesem Parkplatz! Obwohl er zu einem Einkaufszentrum gehört und faktisch für alle zugänglich ist, wurde nachträglich eine hohe Umtriebsentschädigung CHF 60.50 verlangt.nnBesonders problematisch: Noch vorhandene, dauerhaft offene Schranken vermitteln klar den Eindruck, dass das Parkieren kostenlos sei. Für durchschnittliche Nutzer entsteht dadurch eine irreführende Situation. Wer denkt schon, dass ein „offenes Schranken-System“ plötzlich kostenpflichtig wird?nnZum Vergleich: Im A1 Center in Oftringen signalisieren offene Schranken tatsächlich kostenloses Parkieren – das versteht jeder intuitiv. Dass hier etwas Ähnliches vorliegt, führt zu unnötiger Verwirrung.nnAußerdem erfolgt beim Ein- und Ausfahren eine automatische Erfassung der Kontrollschilder. Diese Kennzeichendaten gelten als Personendaten und unterliegen dem Schweizer Datenschutzgesetz DSG. Wird die Erfassung durchgeführt, ohne dass klare, transparente Hinweise vorhanden sind oder die Daten zweckgebunden behandelt werden, kann dies unter Umständen gegen das DSG verstossen.nnLaut Bundesgericht BGE 148 IV 30 müssen öffentlich zugängliche Flächen klar geregelt und verständlich beschildert sein, damit Verkehrsteilnehmer nicht benachteiligt werden. Ebenso zeigen die rechtskräftigen Urteile gegen das P+R Lyssach-System, dass Betreiber von Parkplätzen nicht auf Gebührenforderungen setzen dürfen, wenn Beschilderung und Informationen unklar oder irreführend sind.nnZusammengefasst: Dieses Parksystem lebt davon, dass Nutzer erst im Nachhinein erfahren, dass sie angeblich falsch geparkt haben. Offene Schranken und die automatische Kennzeichenerfassung ohne klare Hinweise sind irreführend und schaffen ein falsches Sicherheitsgefühl. Ich rate allen Besuchern dringend, die Parkbedingungen sehr genau zu prüfen – und dem Betreiber, die Einfahrt endlich klar, transparent und DSG-konform zu gestalten.
Kommentar zu diesem Ort

Anweisungen nach Ladedorf mit Öffentlicher Verkehr (ÖV)


Langendorf 190 meter
S20
S21
Langendorf, Ladendorf 290 meter
1
2
EV1
M51
Langendorf, Bellacherstrasse 380 meter
2
EV2
Bellach, Hüslerhof 390 meter
3
M30
Bellach, Zielweg 400 meter
2
3
M30

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