Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ist die Luftfahrtbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.Geschichte1920 wurde das Eidgenössische Luftamt als Aufsichtsbehörde über die zivile Luftfahrt geschaffen und 1979 in Bundesamt für Zivilluftfahrt umbenannt.AufgabeEs ist innerhalb des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Regulierung der und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt zuständig. Zur zivilen Luftfahrt in diesem Sinn zählen das Personal (unter anderem Flugverkehrsleiter und Piloten), die Fluggeräte (unter anderem Verkehrsflugzeuge und Heissluftballone) sowie die Infrastruktur (im Wesentlichen die Flughäfen).In Ergänzung dazu betreut das BAZL die internationalen Kontakte der Schweiz im Bereich der Luftfahrt, beispielsweise bei den zahlreichen Luftverkehrsabkommen mit anderen Staaten. Das BAZL erteilt zudem die Bewilligungen für Gefahrentransporte bei Luftfracht, dies betrifft vor allem chemische gefährliche Stoffe wie Munition, aber auch biologische oder radioaktive Transportgüter. Diese Bewilligungen werden der Luftwaffe mitgeteilt die dann den entsprechenden Flug im Schweizer Luftraum mit dem FLORAKO-System überwacht. Das BAZL ist auch die Anlaufstelle für die Botschaften anderer Nationen, wenn diese mit einem Staatsluftfahrzeug den Schweizer Luftraum benutzen wollen. Das BAZL erteilt dafür sogenannte Diplomatic Clearance die in der Regel für 72h Gültigkeit haben. Das Einhalten der Diplomatic Clerance überwacht die Schweizer Luftwaffe, diese ist ermächtigt im Sinne des BAZL solche Bewilligungen zu erteilen (oder verweigern) wenn diese ausserhalb der Öffnungszeiten des BAZL gestellt werden.
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