Urteilsunfähig - dann? Dies ist unvorhersehbar!
Selbstbestimmung für Personen, die volljährig & handlungsfähig sind, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
Urteilsunfähig – und dann?
Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Durch die Ausgestaltung eines Vorsorgeauftrages und einer Patientenverfügung kann eine massgeschneiderte Lösung getroffen werden. Im Gegensatz zum Testament ist der Vorsorgeauftrag nicht auf den Tod ausgerichtet, sondern auf eine Lebensphase, in welcher man durch eine eintretende Urteilsunfähigkeit nicht mehr selber entscheiden kann. Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
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