VFW - Engagement gegen Hochspannungsleitungen in Wohngebieten im Kanton Zug
Der VFW bekämpft seit dem Jahr 2000 auf Basis des kantonalen Richtplanes und der NIS-V des Bundes die Hochspannungsleitung quer durch Wohngebiete im Kanton Zug.
Chronik der 1990er-Jahre bis 2010
In dieser Zeit wurde einiges erreicht, der grosse Durchbruch ist aber noch nicht geschafft.
Anfang 1990er Jahre wurde die Hochspannungsleitung gegen heftigen Widerstand der Bevölkerung von 220kV auf 380kV umgebaut.Trotz Umbau wurde die Leitung bis 1999 weiterhin mit 220kV betrieben. Mit der Leistungserhöhung ab 1999 wurden die Anwohner durch erhebliche Knistergeräusche belästigt. Auf Intervention des VFW wurden örtliche Massnahmen am Leitungsbild ergriffen.
2000
Bundesrat setzt NIS-V (Verordnung zur nichtionisierenden Strahlung) in Kraft, die die rechtliche Grundlage für den Kampf des VFW liefert.
2001
Kanton Zug gibt die Colenco Studie zur Abklärung des technischen Status quo in Auftrag. Der VFW wird zur Stellungnahme eingeladen.
2002 / 2003
Der Kanton Zug lässt durch das Ingenieur Büro Basler + Partner eine Machbarkeitsstudie zur Optimierung der Hochspannungsleitung erstellen. Diese zeigt klein- und grossräumige Alternativen zur bestehenden Leitungsführung auf.
Der Kanton Zug publiziert das Raumordnungskonzept 2020. Der VFW beteiligt sich intensiv an der Vernehmlassung. Im Entwurf für den Richtplan 2020 wird ein Paragraph eingefügt, dass sich der Kanton dafür einsetzt, dass alte und neue Leitungen gleichwertig beurteilt werden. Dieser Paragraph wird im Laufe der Vernehmlassung heftig bekämpft. Der VFW sammelt innerhalb weniger Tage mehr als 600 Stimmen und kann der Planungskommission sein Anliegen unterbreiten.
Auf juristischem Weg fordert der VFW weitergehende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Nach einem langwierigen Prozess entscheidet das Bundesgericht, dass die Leitung gesetzeskonform ist, aber die Betreiber auf Dauer nicht nur die Phasenoptimierung als einzige Massnahme treffen können.
2004
Im definitiven, vom Bundesrat bestätigten Richtplan des Kanton Zug lautet Paragraph E.7.1.4: "Der Kanton setzt sich beim Bund dafür ein, dass durch den Bund und die Betreiber auch bestehende Leitungen saniert und damit die Grenzwerte für neue Anlagen eingehalten werden."
2005-2008
Auf den vorliegenden Grundlagen startet der VFW Diskussionen mit den betroffenen Gemeinden. In Hünenberg wird aufgrund einer VFW Motion eine Machbarkeitsstudie für eine örtliche Lösung in Auftrag gegeben.
Der VFW wird bei Regierungsrat H.Tännler vorstellig.
Der VFW verstärkt die Beziehungen zu Kantonsräten der Bauplanungskommission.
2009
Mit Unterstützung der Gemeinde Hünenberg beschafft der VFW eine Messsonde und führt damit permanente Messungen durch.
2010
Auf Einladung der Gemeinde Hünenberg findet eine Diskussion mit dem EWZ und dem VFW statt.
Bei der Review des kantonalen Richtplanes wird der für den VFW wichtigen Paragraph E.7.1.4 einmal mehr bekämpft. Mit Unterstützung durch die Bauplanungskommission bleibt der Paragraph im Richtplan, leider in abgeschwächter Form:
"Der Kanton setzt sich beim Bund und den Leitungsbetreibern dafür ein, dass bei bestehenden Leitungen alle wirtschaftlich tragbaren und technisch möglichen Massnahmen zur Reduktion der Belastung ergriffen werden. Der Kanton verfolgt den technologischen Fortschritt bei Übertragungsleitungen".
Die Wahlen in den Kantonsrat und Gemeinden führt zu einigen Veränderungen der bestehenden Beziehungen.
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