In der Kindertagesstätte Zaubercheschte werden Kinder ab 4 Monaten bis zum obligatorischen Schuleintritt betreut.
Betriebsreglement ZAUBERCHESCHTE
• Einleitung
Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Zaubercheschte. Es orientiert Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in die Kindertagesstätte zu bringen, über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. Geldgeber können Einblick nehmen in Strukturen, Organisation, Finanzen, und weitere Interessierte erhalten einen Überblick über den Betrieb.
• Sinn und Zweck
In der Kindertagesstätte Zaubercheschte werden Kinder ab 4 Monaten bis zum obligatorischen Schuleintritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen, sich mit den anderen Kindern auseinander zu setzen, mit ihnen zu spielen. Die ausgebildeten Pädagoginnen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes.
Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kindertagesstätte bringen wollen. Während den Schulferien steht die Betreuung evtl. auch älteren Kindern zur Verfügung.
• Ziele / Grundsätze
Die Kindertagesstätte hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. In der Zaubercheschte werden die Kinder durch qualifiziertes Personal betreut. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder. Der Tagesablauf in der Zaubercheschte wird, abhängig von den Bedürfnissen der Kinder, flexibel gestaltet. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen. Wir fördern einen sorgsamen Umgang mit Umwelt und Natur. Die Zaubercheschte ist ein Lebensraum für die Kinder, wo sie sich wohlfühlen und geachtet werden. Die Zaubercheschte ist kindgerecht eingerichtet und regt die Kinder zum spielenden Lernen an.
Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut, wir vermitteln aber, dass ihr Handeln Konsequenzen haben kann. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig, wird aber nach Möglichkeit gefördert. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, Zwang zum Schlafen besteht nicht. Körperpflege und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur sondern zu einem erfreulichen Erlebnis werden.
• Betriebsbewilligung
Der Betrieb verfügt über eine Betriebsbewilligung der zuständigen Behörde.
• Trägerschaft und Kindertagesstättenleitung
Träger der Kindertagesstätte ist der “Verein Kindertagesstätte Zaubercheschte”. Der Vorstand dieses Vereins ist für die Kindertagesstätte verantwortlich. Die Kindertagesstätte wird von einer diplomierten Kleinkinderzieherin geführt.
• Organigramm bezüglich Unterstellung
Vereinsmitglieder
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Vorstand
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KiTa-Leiterin
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• Personal
Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Zusätzlich sind ab Sommer 2008 zwei Lehrplätze für FBK (Fachfrau Betreuung Kinder) angeboten. Sechs Praktikantinnen können den Berufswunsch als FBK prüfen.
• Öffnungszeiten
Die Kindertagesstätte Zaubercheschte ist jeweils am Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, am Freitag bis 16.30 Uhr. Es ist möglich ein Upgrade bis 17.30 Uhr zu vereinbaren. Betriebsferien sind während den folgenden Wochen: Letzte Juli-, erste Augustwoche, zwischen Weihnachten, Neujahr und erste Januarwoche.
• Tagesablauf
Die Kinder werden ab 7.00 in die Zaubercheschte gebracht. Um 7.30 Uhr gibt es für die dann Anwesenden ein gemeinsames Frühstück. Ab 8.00 Uhr werden die Kinder in den Gruppen betreut, und bis zum Mittagessen, welches um 11.30 Uhr stattfindet, bestimmen die Gruppen den Ablauf selber. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen.
Den Nachmittag verbringen die Kinder wieder in ihrer Gruppe. Ab 17.00 Uhr werden sie abgeholt.
• Kindergruppe
Die Kinder werden altersgemischt in den drei Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 8 –12 Plätze. Kinder unter 18 Monaten und behinderte Kinder beanspruchen 1,5 Plätze. An Tagen, an denen eine Gruppe mehr als 3 Kindergarten-Kinder aufnimmt, kann diese Gruppe 9 bis 11 Plätze anbieten.
• Aufnahmebedingungen
Es werden Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen. Je nach Bedarf steht die Zaubercheschte auch Kindergartenkindern und Schülern für die schulergänzende Betreuung offen.
• Eingewöhnung
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Nachher haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind während den ersten zwei Wochen, bis es sich an die Mitarbeiterinnen und an die anderen Kinder gewöhnt hat, zu begleiten oder auch nur für kürzere Zeit in die Kindertagesstätte zu bringen. Wir verrechnen pro Eingewöhnungsstunde CHF 10.00
• Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz, Pampers.
Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kindertagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden.
Die Kinder erhalten folgende Mahlzeiten:
– Frühstück, sofern sie vor 8.00 Uhr in die Kindertagesstätte kommen,
– Znüni
– Mittagessen, wenn sie über Mittag in der Kindertagesstätte sind,
– Zvieri.
Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen ausgenommen Babynahrung (Babynahrung muss von den Eltern mitgebracht werden). Für die Geburtstagsfeste kann eine Ausnahme gemacht werden. Bitte mit der KITA-Leitung besprechen.
• Krankheit
Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kindertagesstätte werden die Eltern sofort benachrichtigt. Das Kind wird jedoch bis am Abend betreut, wenn die Eltern dies wünschen.
Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Kindertagesstättenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.
• Notfälle
In Notfällen wird der nächstgelegene Arzt aufgesucht. Dr. med. Bruno Zeder, Hauptstrasse 35, 6034 Inwil 041 448 27 77 ist über die KITA Zaubercheschte informiert und steht uns, bei Anwesenheit, zur Seite.
• Versicherung
Die Eltern benötigen eine Haftpflichtversicherung und sind für die Krankenversicherung des Kindes verantwortlich. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
• Kündigung
Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kindertagesstätte mit einer Frist von drei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
• Hygiene und Sicherheit
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig (mindestens 1x pro Jahr) durch das Lebensmittelinspektorat überprüft.
Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen, Absperrung im Innenhof, Fallschutz bei Spielgeräten, Brandschutzmassnahmen etc.
• Tarife / Rabatte
Pro Eingewöhnungsstunde CHF 10.00
Ganzer Tag CHF 95.00 (Freitag CHF 85.-, mit Upgrade CHF 95.00)
Halber Tag CHF 55.00
Halber Tag o. Mittagessen CHF 45.00
Schüler, Kindergärtner p. Betr.-Std. CHF 10.00 und zuzgl. Essen CHF 10.00
Für das zweite Kind wird ein Rabatt von 10% gewährt.
Wir verrechnen mit Monatspauschale. (Gewünschte Betreuung x 52 Wochen : 12 Monate)
• Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für die vertraglich vereinbarten Plätze sind monatlich im Voraus zu bezahlen. Eventuelle zusätzliche Tage werden im folgenden Monat berechnet.
• Finanzen allgemein
Die Ausgaben des Kindertagesstättenbetriebes werden gedeckt durch:
– Elternbeiträge
– Vereinsbeiträge
– Spenden, Gönner, Beiträge von Betrieben
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