Wenn Menschen bereit sind, mehr über ihre Tiere zu lernen, dann ist der SKN kein Zwang, sondern eine Chance für Mensch und Tier!
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Obligatorischer Sachkundenachweis für Hundehalter in der Schweiz
(SKN) (Art 68 TSchV)
Ausbildungspflicht für Hundehalter
Sie möchten einen Hund?
Bevor Sie sich das erste Mal einen Hund anschaffen, müssen Sie einen mindestens 4-stündigen theoretischen Kurs besuchen. Diesen Kurs macht man einmalig.
Wenn Sie den Hund erhalten, müssen Sie zudem im ersten Jahr ein praktisches Training zusammen mit Ihrem Hund absolvieren. Dieser Kurs dauert mindestens 4 Einheiten zu je ca. 60 Minuten. Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können.
Wenn Sie bereits vor dem Kauf eines neuen Hundes Hundehalter oder Hundehalterin waren, müssen sie nur noch das praktische Training absolvieren.
Theoriekurs und Praxiskurs:
Im Theoriekurs (4 Stunden) wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht, wie Hunde lernen und welche verschiedene Rassen es gibt.
Lernziele:
•Erstausstattung / Ein Hund kommt ins Haus
•Der Hund im Alltag
•Das Tier im Recht / Tierschutz
•Gesundheit des Hundes
•Anatomie und Wesen
•Verhalten des Hundes
Im Praxiskurs (4 x 1 Stunde) lernt man verschiedene Gehorsamsübungen, wie Risikosituationen erkannt werden können und was zu tun ist, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.
Lernziele:
•Erste Hilfe beim Hund
•Hund und Auto
•Mit dem Hund unterwegs
•Spiel und Beruhigung
•Bindung Hund – Hundeführer
•Umwelttraining, Handling, Rangordnung
•Motivation und Belohnung
•Stadtspaziergang / Begegnung mit Lärm
•Erlebnisspaziergang
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