Treffen der Vorbereitungs- und Durchführungsmassnahmen im Bereich der zivilen Katastrophen- und Kriegsvorsorge. • Warnung, Alarmierung und Information
Der Regionale Führungsstab (RFS) Thierstein ersetzt die Gemeindeführungsstäbe (GFS). Der Ersatz der GFS durch den RFS ist gesetzlich vorgeschrieben. Dessen Aufgaben richten sich nach den eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebungen.
Durch die Regionalisierung des Bevölkerungsschutzes wird der personelle und administrative Aufwand der Katastrophenvorsorge verringert und die Qualität der Dienstleistungen im Ereignisfall verbessert.
Vertragsgemeinden sind:
Bärschwil, Beinwil, Breitenbach, Büsserach, Erschwil, Fehren, Grindel, Himmelried, Meltingen, Zullwil
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