Der Zweck der Stiftung ist gemäss Art. 2 Abs. 1 der Statuten:
„Die Stiftung unterstützt Unterbringung, Fütterung, Resozialisierung, gewaltfreies und faires Training, Umplatzierungen und tiermedizinische Versorgung von Findlings- und Verzichtshunden hauptsächlich durch Übernahme der entsprechenden Kosten. Die Stiftung kann Liegenschaften erwerben, halten, verwalten und veräussern, die ins-besondere der Verfolgung des Stiftungszwecks dienen. Sie kann ferner alle Rechts-geschäfte eingehen, die nicht in Widerspruch zum Stiftungszweck stehen.“
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