Die Schweizer Conciergevereinigung
Voraussetzungen zur Aufnahme:
5 Jahre Tätigkeit an der Loge im Hotel, die 2 letzten davon als Concierge.
Eintrittsgesuche, empfohlen durch zwei Aktivmitglieder, sind an den Vorstand zu richten, welcher nach Publikation im Bulletin über die Genehmigung zu entscheiden hat.
Er ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen zu entscheiden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in die Vereinigung besteht nicht. An der Generalversammlung können Mitglieder ohne Publikation im Bulletin aufgenommen werden.
Mitglieder, welche in den Ruhestand treten, können als Freimitglieder in der Vereinigung bleiben. Mitglieder, welche dem Ansehen des Berufsstandes oder der Vereinigung trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommen, werden aus der Vereinigung ausgeschlossen.
Aktivmitglied kann jeder schlüsseltragende Concierge werden, der den moralischen und beruflichen Anforderungen des Concierges im Allgemeinen und der Vereinigung im Speziellen Genüge leistet.
(Auszug aus den Statuten)
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