facebooktwitterpinterest

Bewertungen, Kontaktdaten für KUNST-CAFÉ

KUNST-CAFÉ
Adresse: Plazzet 14, 7503 Samedan, Schweiz
Telefonnummer: 078 646 59 55
Zustand: Graubünden
Bezirk: Maloja
Stadt: Samedan
Route: Plazzet
Hausnummer: 14
Postleitzahl: 7503


Öffnungszeiten

Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00–19:00 Uhr
Mittwoch: 09:00–19:00 Uhr
Donnerstag: 09:00–19:00 Uhr
Freitag: 09:00–19:00 Uhr
Samstag: 09:00–19:00 Uhr
Sonntag: 09:00–17:00 Uhr

Bewertungen
Endlich Mal ein Café in dem der Barista alles richtig macht und besten Espresso und Cappuccino zubereitet!nnDie Kuchen sind auch lecker, aber der Kaffee ist fast schon einzigartig gut.
Wir haben heute mit der Familie eine Kaffeepause im Kunst Café in Samedan in der Nähe des Bahnhofs gemacht und waren begeistert. Der Kaffee war köstlich und auch der Kuchen hat uns sehr gut geschmeckt. Die Atmosphäre im Café ist gemütlich und einladend, perfekt für eine entspannte Auszeit. Der Service war freundlich und aufmerksam. Wir kommen gerne wieder!
Wir haben Halt in Samedan gemacht und zum Glück das Kunst Café entdeckt. Sehr freundlicher Service, wunderbarer Kaffee und einer sehr feine Nusstorte.nSehr zu empfehlen.
Bester Kaffee vegane Milchoptionen, Hafer & Soja, bestes Café und netteste InhaberIn im Oberengadin! Auch die Momos sind super lecker!
Sehr feine Momo‘s.nWürde jeden tag kommen.nHabe zum ersten mal Matcha Latte getrunken und es war sehr lecker.nSuper Kaffee
Kommentar zu diesem Ort

Anweisungen nach KUNST-CAFÉ mit Öffentlicher Verkehr (ÖV)


Samedan, Post 30 meter
1
10
3
6
Samedan, Chesa Planta 80 meter
1
10
3
6
Samedan, Bahnhof 160 meter
1
10
3
6
701
8
Samedan 190 meter
GEX
IR38
R15
R38
RE3
RE38
Samedan, Quadratscha 240 meter
10
6
8

Fügen Sie diese Karte zu Ihrer Website hinzu;



Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen