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Bewertungen, Kontaktdaten für Küng Metzler Senn

Adresse: Bahnhofstrasse 24, 5400 Baden, Schweiz
Telefonnummer: 056 200 90 80
Zustand: Aargau
Bezirk: Baden
Stadt: Baden
Route: Bahnhofstrasse
Hausnummer: 24
Postleitzahl: 5400



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Bewertungen
Es braucht schon Courage wenn sie Frau Senn sich als Pflichtverteidigerin zur Verfügung stellen bei so einem Medialen Fall wie das der 4fach Mord ist. Darum wäre auch neben Ihrer Pflicht , sicher auch besonderes Fingerspitzengefühl für die Opferfamilien angebracht ?! Aber da ja sicher dieses Urteil weitergezogen wird vom Täter , spielt es im Nachhinein keine Rolle mehr was gesagt würde. Das negative Image wird aber leider an Ihnen kleben bleiben . Ich wünsche Ihnen Frau Senn alles Gute um diese Verteidigung zu bewältigen , sowohl im Beruflichen und Privaten Umfeld.
vor 7 jahren (16-03-2018)
Sie sagen, sie haben nur ihren Job gemacht?! Haben Sie als Mensch eigentlich keine Ethik?! "Die Opfer tragen Mitschuld..." Hallo gehts noch? Was für eine Schande so eine Aussage!!! Schämen sollten Sie sich!!
vor 7 jahren (16-03-2018)
Die meisten Rezensionen beziehen sich nicht auf das Anwaltsbüro, sondern auf ein Mandat als Pflichtverteidigerin im Fall Thomas H. Leider verbreiten gerade Hassmedien wie der Blick mit ihren üblichen und bekannten Nicht-Recherche und unglaublichen Inkompetenz irgendwelchen Humbug, was die Aufgabe einer Pflichtverteidigerin angeht. Der unerfahrene Leser könnte zum Schluss kommen, dass der Pflichtanwalt so ein Mandat mit Freude ausübt und auch noch die Tat verharmlost und verteidigt. Zudem verstehen die meisten die juristische Sprache nicht und interpretieren da irgendwelche abstrusen Sachen wie das Verhöhnen der Opfer rein.
vor 7 jahren (15-03-2018)
Straftaten die belegt sind schön zu reden, ist das widerlichste was ich je gehört habe. Schämen Sie sich Frau Senn. Opfer noch zu verhöhnen, pfui
vor 7 jahren (15-03-2018)
Das Bashing gegen Frau Senn ist unangebracht. Sie hat lediglich die Gedanken des Täters während der Tat aufgezeigt. Das ist keine Opferverhöhnung, sondern ihre Pflicht als Strafverteidigerin. Dementsprechend heisst das nicht, dass Frau Senn als Privatperson seine Gedanken etwa teilt oder denkt, die Tat wäre deshalb entschuldbar. Sie hat nur Ihren Job erledigt. Opferverhöhnung ist es wohl eher, wenn die Staatsanwaltschaft das Urteil feiert. Pure Mediengeilheit am eigenen Erfolg. Als ob es überhaupt irgendetwas zu feiern gäbe nach so einem schrecklichen Verbrechen. Auch das härteste Urteil bringt die Opfer nicht zurück oder macht eine Tat ungeschehen. Respekt an Frau Senn. Schämt euch Stammtischleute und Blickleser..
vor 7 jahren (16-03-2018)
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