
Die Versicherung gegen Krankheit ist in der Schweiz obligatorisch. Alle Personen die in der Schweiz wohnen, sind verpflichtet eine Krankenversicherung
Die Versicherung gegen Krankheit ist in der Schweiz obligatorisch. Alle Personen die in der Schweiz wohnen, sind verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschliessen. Neuzugezogenen wird eine Frist von 3 Monaten eingeräumt, um eine entsprechende Versicherungspolice abzuschliessen.
Abschluss der Versicherung
Sie müssen ihre Versicherung bei einem Versicherungsunternehmen (Krankenkasse) Ihrer Wahl abschliessen, welches in Ihrem Wohnkanton tätig ist.
Welche Leistungen erbringt die obligatorische Versicherung?
Im Falle von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft übernimmt die Versicherung die Behandlung bei einem Arzt oder im Spital und übernimmt auch Kosten für Medikamente, Untersuchungen, Transporte und Prävention. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Versicherungsunternehmen identisch. Die Prämien variieren jedoch teils erheblich.
Welche Leistungen werden abgedeckt:
Krankheit: Die Krankenversicherung übernimmt die Diagnose und die Behandlung einer Krankheit sowie deren Folgen.
Unfall: Bei einem Unfall übernimmt die Krankenversicherung nur Leistungen, sofern keine andere (obligatorische) Unfallversicherung zuständig ist. Personen die in der Schweiz angestellt sind und mehr als 8 Studnen pro Woche arbeiten, sind automaisch bei der obligatorischen Unfallversicherung versichert.
Mutterschaft: Die Krankenversicherung übernimmt Leistungen für Voruntersuchungen bei werdenden Müttern, Geburtsvorbereitungskurse und die Kosten der Geburt, sowie Kosten bei Nachkontrollen und Stillberatungen.
Was kostet die obligatorische Krankenversicherung?
Monatlich bezahlt der Versicherte eine Prämie an die Krankenkasse. Die Höhe hängt vom Wohnort und dem Versicherungsunternehmen sowie vom Alter des Versicherten ab.
Was sind Franchise und Selbstbehalt?
Die versicherte Person übernimmt im Krankheitsfall einen Teil der ihr anfallenden Kosten selbst. Dieser Teil setzt sich aus der sogenannten Franchise und dem Selbstbehalt zusammen. Die restlichen Kosten trägt die Versicherung. Die Franchise ist ein zwischen Versichertem und Versicherung jährlich festgesetzter Betrag (im Minimum CHF 300), welcher der Versicherte selbst an seine Gesundheitskosten bezahlt. Erst nach überschreiten des jeweiligen Betrages, übernimmt die Versicherung die Leistungen. Beträgt beispielsweise die Franchise CHF 300 und hat der Versicherte Krankheitskosten im Umfang von CHF 400, so bezahlt er CHF 300 selbst. Die verbleibenden CHF 100 übernimmt die Versicherung (abzüglich Selbstbehalt). Je höher Sie diese Franchise ansetzten, desto geringer ist Ihre Krankenkassenprämie. Selbstbehalt: Bei sämtlichen Behandlungen trägt die versicherte Person 10% der Kosten selbst, jedoch maximal CHF 700 (CHF 350 bei Kindern).
Kündigung der Versicherung
Sie haben zur Kündigung Ihrer obligatorische Krankenversicherung grundsätzlich zwei mögliche Termine im Jahr. Jeweils auf den 31. Dezember mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Weiter steht Versicherten mit einer regulären Grundversicherung und einer ordentlichen Franchise von CHF 300 der 30. Juni als Kündigungstermin zu Verfügung.
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