Verein, der im ehemaligen Bahnhofsgebäude von Brittnau-Wikon Stellwerke und ein Stationsbüro betreibt und im Rahmen von Führungen öffentlich macht.
Auszug aus den Statuten des Vereins Erlebnisbahnhof Brittnau-Wikon
I. Name, Sitz und Zweck des Vereins
Artikel 1 – Name, Sitz, Allgemeines
Der Verein „Erlebnisbahnhof Brittnau-Wikon“ (nachfolgend Verein genannt) ist am 5. März 2005 gegründet worden. Es ist ein Verein nach ZGB Art. 60 ff. mit Sitz in Brittnau. (...)
Artikel 2 – Zweck
Der Verein hat den Zweck, die vorhandenen Stellwerke, unter anderem Brittnau und Sursee, im traditionellen Umfeld in einem technisch einwandfreien Zustand betriebsfähig zu erhalten. Der Verein verfolgt keine Erwerbszwecke.
Artikel 3 – Anlässe
Der Verein kann Anlässe technischer oder geselliger Art durchführen.
(...)
IV. Mitgliedschaft
Artikel 8 – Mitglieder
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Der Verein besteht aus
- Aktivmitgliedern
- Passivmitgliedern
- Jugendmitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- Gönnermitglieder
Jede natürliche oder juristische Person, die gewillt ist, den Zweck des Vereins zu fördern, kann durch Beschluss des Vorstandes als Aktivmitglied in den Verein aufgenommen werden.
Als Passivmitglieder können aufgenommen werden:
Einzelmitglieder, Familienmitglieder, Kollektivmitglieder und juristische Personen. Sie entrichten den jeweils von der Vereinsversammlung festgelegten Jahresbeitrag. Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.
Als Jugendmitglieder können Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgenommen werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist nötig. Jugendmitglieder dürfen entsprechend ihren Möglichkeiten die Arbeit des Vereins unterstützen. Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, den Verein als Aktiv- oder Passivmitglied weiter zu unterstützen.
Zu Ehrenmitgliedern können Aktivmitglieder und Personen, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben oder als Aktivmitglied insgesamt 20 Jahre im Verein mitwirkten, ernannt werden. Ehrenmitglieder erhalten eine Ehrenurkunde und besitzen die gleichen Rechte wie Aktivmitglieder, bezahlen jedoch keine Mitgliederbeiträge.
Als Gönnermitglieder können aufgenommen werden:
Einzelmitglieder, Familienmitglieder, Kollektivmitglieder, juristische Personen oder Firmen. Sie entrichten den jeweils von der Vereinsversammlung festgelegten Jahresbeitrag. Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein.
(...)
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