Kultur erben und vererben mit 1 %.
Die Stiftung ERBPROZENT KULTUR baut auf die Zivilgesellschaft und setzt sich dafür ein, dass die breite Bevölkerung der Schweiz über mehrere Generationen hinweg am Kulturgeschehen teilhaben kann.
Jede Person kann 1 % ihres persönlichen, zukünftigen Nachlasses in Form eines Erbversprechens für die Kultur stiften. Nach dem Tod wird dieses Erbprozent in Form von Kulturunterstützung der nachkommenden Generation überlassen. Wer sein Versprechen schon zu Lebzeiten einlösen will, kann das in Form eines Vorlasses, im juristischen Sinn einer Schenkung tun.
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