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DATENSCHUTZ-BESTIMMUNGEN
Firma Bearbeiten | Cavallo Infernale Rösslibar Stäfa
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Info Opening Bands für 45 min. dann Open-Jam. Jeder-Mann und -Frau willkommen, ob mit oder ohne Instrument. Geschichte Credits & Statuten herzlichen Dank an unsere Unterstützer: Jürg Bruhin AG, Stiftung Sparkasse, Fachstelle Kultur des Kanton Zürich, Gemeinde Stäfa, Kafi-Füfzg, Migros Kulturprozent, Architekturfabrik 21 - Dieter Koller, Baumgartner Bodenbeläge Stäfa, Stäger AG, Molki Stäfa, Sensirion, Genossenschaft Kulturhaus Rössli Stäfa, Jüri Heuberger - Kulturkarussell, ZKB, Julien Vonier Fotografie, Fotostudio Samuel Künzli, Aurèl Meyer, Billy Wirz, Martin, Rolf, Phillipp, Felix, Bruno, Bischi, Reto, und Adoro Drums - Musik Burkhalter. Falls Ihr Lust auf einen kurzen Auftritt mit Eurer Band/Musik habt meldet Euch bei: ivan@cavalloinfernale.ch. Stilrichtung ist fast egal. STATUTEN VEREIN «CAVALLO INFERNALE» 1. Name, Sitz 2. Zweck des Vereins 3. Vorstand 4. Mitgliedschaft 5. Finanzen und Haftung 6. Mitgliederversammlung 7. Auflösung des Vereins 8. Inkrafttretung 1. Name, Sitz Unter dem Namen „Cavallo Infernale“, besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB. Vereinssitz ist: 8712 Stäfa 2. Zweck des Vereins Der Verein hat zum Zweck, die spontane und/oder konzertante Musik zu fördern und zu unterstützen. Der Verein fördert den Nachwuchs. Der Verein kann als Veranstalter und/oder als Partner von Veranstaltern auftreten, wie auch mit anderen, der Musik zugeneigten Künsten kollaborieren, wie z.B. Tanz, Theater etc. Der Verein kann Immobilien erwerben und veräussern, sofern dies zum Nutzen des Vereins geschieht. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 3. Vorstand Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er wählt je eine Person für das Aktuariat und eine Kassierin oder einen Kassier den Präsidenten/In und Vizepräsidenten/In. Bei Vorstands-abstimmungen zählt die Stimme des Präsident/In doppelt. Zeichnungsberechtigt ist der Präsident/die Präsidentin, der Vizepräsident/In, der Aktuar/die Aktuarin und der Kassier/die Kassierin mit Kollektivunterschrift. Hinzukommend wird angestrebt folgende Bereiche mit jeweils einer verantwortlichen Person zu besetzten, welche ebenfalls dem Vorstand beisitzt. Tätigkeitsbereiche: Bar Technik Presse Marketing Mitgliederbetreuung Revision Vorstandsmitglieder und von ihm ernannte Beisitzer haben keine Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliederbeitrags. Der Vorstand kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen anstellen. Aufgabenkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selber. Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Eine Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) ist gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. Wahl/Abwahl des Vorstandes Der Vorstand wird durch die jährliche Mitgliederversammlung gewählt und verpflichtet sich, im Sinn und Zweck des Vereins zu handeln. Bei einer Vakanz innerhalb des Vorstandes hat dieser das Recht, eigenmächtig eine Ersatzperson ad interim in den Vorstand aufzunehmen, um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden. Der Vorstand kann durch einen begründeten, von mindestens 1/5 der Mitglieder unterstützten Misstrauensantrag an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung abgewählt werden. 4. Mitgliedschaft Grundsätzlich kann jede natürliche und jede juristische Person Mitglied des Vereins Cavallo Infernale werden. Voraussetzung dafür ist die Bezahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages, das Interesse am Verein und die Bereitschaft zur gelegentlichen Mitarbeit. Soweit durch den Vorstnad nicht anderweitig bestimmt, erfolgen sämtliche Beiträge der Mitglieder materieller und immaterieller Natur in vollem Umfang ehrenamtlich und ohne Gegenleistung. Mitglieder Die Aufnahme neuer Mitglieder wird durch die Einladung zur Mitgliederversammlung bestätigt. Mit der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Statuten verbunden. Gönnermitglieder Gönnermitglieder des Vereins Cavallo Infernale sind alle jene Personen, welche einen Geld- oder Sachwert in der Höhe ab CHF 100.-- dem Verein spenden, für das Jahr des laufenden Vereinsjahres in welchem der Gönnermitgliederbeitrag erhalten wurde. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die oben genannte Mitgliedschaft. Gönner Gönner des Vereins Cavallo Infernale sind alle jene Personen, welche einen Geld- oder Sach-wert in der Höhe ab CHF 100.- dem Verein spenden, für das Jahr des laufenden Vereinsjahres in welchem der Gönnerbeitrag erhalten wurde. Kenntnis der Statuten nicht notwendig - kein Stimmrecht an der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder Mitglieder, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern gewählt werden unter gleichzeitiger Befreiung von der Beitragspflicht. Erlöschen einer Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt mit der schriftlichen Austrittserklärung oder durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung aus wichtigen Gründen. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft entfällt jeder Anspruch auf bereits geleistete Beiträge. 5. Einnahmen, Finanzen und Haftung Einnahmen 1. Mitgliederbeiträge Gönnermitgliederbeiträge 3. Gönnerbeiträge 4. Einnahmen durch Veranstaltungen Unterstützungsbeiträge, Vermächtnisse und Schenkungen können in Sach-, Dienst- oder Geldleistung angenommen werden. Fördergelder aus privater und öffentlicher Hand. Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins Cavallo Infernale haftet nur das Vereinsvermögen gemäss ZGB . Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Finanzen / Buchhaltung Investitionen, die die Aufrechterhaltung der Jam-Nights übersteigen, sind vom Vorstand zu genehmigen. Der Kassier hat die Pflicht den Vorstand darauf hinzuweisen, eine grössere Investition abzulehnen, wenn diese den Verein in finanzielle Nöte bringt, wie auch eine absehbare Verschuldung des Vereines umgehend dem Vorstand mitzuteilen. Möchte der Vorstand die Investition trotzdem, kann er Unterstützungsbeiträge beantragen, private Mittel vorschiessen oder durch eine ausserordentliche Mitgliederversammlung die Sachlage vorlegen und darüber abstimmen lassen. Der Kassier ist verpflichtet, auf Voranmeldung 14 Tage im voraus dem Vorstand Einsicht in die Buchführung zu gewähren. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils per 15.7 und endet per 14.7. 6. Die Mitgliederversammlung Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mind. 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen: a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung d) Entlastung des Vorstandes e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und/oder des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle. Die Vorstandsmitglieder können auch je einzeln in ihr Amt gewählt werden. Änderung der Statuten Schriftlich eingereichte Anträge / Varia Übertragungen von Vollmachten sind gültig. 7. Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann jederzeit mit Zweidrittelmehrheit an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen. 8. Statutenänderungen Jede Statutenänderung bedarf der Zustimmung einer Mehrheit der Mitgliederversammlung. Diese Statuten wurden an der Vereinsgründung / Mitgliederversammlung vom 12. Januar 2017 vom Vorstand und den anwesenden Mitgliedern genehmigt. Sie treten mit gleichem Datum in Kraft. Präsident & Programmation & Marketing: Ivan Künzli Vizepräsidentin & Gastro: Mirjam Weinmann Aktuar & Artdirector: Dana Wirz Kassierin & Mitgliederbetreuung: Karin Künzli PR: Claude Winet Technik: Jürg Bruhin und Bruno Bechter Nautic - Departament: Martin Kaufmann
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