Der Landrat (Parlament) ist die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons. Geschäftsleitung mit 7 Mitgliedern, dabei 1 Präsident und 2 Vizepräsidenten.
Der Landrat (Parlament) ist die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons. Er behandelt die Planungsvorlagen der Regierung, ist zuständig für die wichtigsten Finanz- und Grundstücksgeschäfte und genehmigt den Beitritt zu Konkordaten. Er übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung sowie über das Obergericht und das Verwaltungsgericht aus.
Fügen Sie diese Karte zu Ihrer Website hinzu;
Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihr Surferlebnis auf unserer Website zu verbessern, Ihnen personalisierte Inhalte und gezielte Anzeigen anzuzeigen, unseren Website-Verkehr zu analysieren und zu verstehen, woher unsere Besucher kommen. Datenschutz-Bestimmungen