Schweizerische Patientenorganisation Pro Chiropraktik
"Chiropraktik und Gesundheit" Offizielles Organ Pro Chiropraktik
Die ersten in den USA ausgebildeten Chiropraktoren kamen in den 20er Jahren zurück in die Schweiz und eröffneten die ersten Praxen, obwohl die Ausübung des Berufes im Gesetz nicht verankert und deshalb illegal war. Als zum Beispiel Simon Müller 1932 auf Zürcher Boden eine Praxis eröffnete, hatte auch er nicht mit der unerbittlichen Reaktion der etablierten Medizin gerechnet, deren Standesorganisation die Justiz in Bewegung setzte: Er wurde gebüsst und seine Praxis wurde versiegelt. So behandelte er seine zahlreichen Patienten nun einfach im Treppenhaus. Die daraus resultierende Gefängnisstrafe hatte er im Bezirksgefängnis Meilen abzusitzen.
So wie ihm erging es längere Zeit auch noch anderen Chiropraktoren. Die harten Verurteilungen lösten bei den sich benachteiligt fühlenden Patienten weitherum Reaktionen aus: Sie organisierten sich und gründeten den Verein Pro Chiropraktik. Es entbrannte ein heftiger Kampf zwischen den Justizorganen, der Aerzteschaft und den Anhängern der Chiropraktik.
Aus dieser Zeit stammen auch die folgenden Zitate, welche die damalige Stimmung wiedergeben:
"Die Chiropraktik ist eine richtige amerikanische Schwindelmethode, über die auch die allerdümmsten Menschen eigentlich stolpern sollten; aber da die Dummheit keine Grenzen kennt, erfreut sich diese Kurpfuscherei eines grossen Zuspruchs aus allen Kreisen, wobei die Damenwelt den Rekord zu schlagen scheint"
(Stadtärztliches Gutachten vor dem Richteramt 4 in Bern bei einem der ersten Prozesse gegen Chiropraktoren in der Schweiz).
"Sicher hat schon mancher von unseren Lesern die praktische Erfahrung gemacht, wie ausserordentlich schwierig es ist, die einzelnen Wirbel eines gekochten Stücks Schweinerückgrats (Gnagi) voneinander zu trennen, und doch sind hier Muskeln und Ligamente (Bänder) durch langes Kochen und Einlegen in Salzwasser schon ganz bedeutend gelockert worden. Aus diesen anatomischen Darlegungen geht hervor, dass eine Wirbelverschiebung im chiropraktischen Sinne zu Lebzeiten eines Menschen ziemlich sicher überhaupt nie vorkommt, da durch den ausserordentlich festen Fixationsapparat sogar grössere Verschiebungen unbedingt sofort wieder ausgeglichen werden"
(Aus einem Gutachten über Chiropraktik, verfasst von drei Berner Medizinprofessoren).
Allein schon das unwissenschaftliche Vorgehen der "Gnagi"-Gutachter genügte damals, um Zürichs Regierungs- und Kantonsrat zur Ablehnung einer der ersten Initiativen zur Legalisierung der Chiropraktik zu bewegen. Das Zürcher Volk entschied jedoch wider Erwarten anders und stimmte dem Initiativbegehren im Januar 1939 zu.
Damit war Zürich nach Luzern (1937) der zweite Kanton, der die Chiropraktik anerkannte: Die Chiropraktik als gesetzlich verankerte Heilkunde war geboren. Weitere Kantone folgten nach und nach, so auch Bern 1964.
Eine durch 400 000 (!) Unterschriften unterstützte Petition hatte anlässlich der Revision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (KUVG) im Jahre 1964 den Einbau der chiropraktischen Tätigkeit in den Leistungsbereich der Krankenkasse zur Folge. Es folgten 1976 auch noch die Unfall- und Militärversicherungen. Seit Januar 1965 werden also die Leistungen der Chiropraktoren von den Kranken(grund)versicherungen übernommen.
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