Wir sichern der Vergangenheit die Zukunft.
Die Archäologische Bodenforschung ist eine kantonale Fachstelle. Sie setzt sich für die Sicherung und die Pflege des archäologischen Erbes des Kantons Basel-Stadt ein.
Die Archäologische Bodenforschung ist der Abteilung Kultur des Präsidialdepartements des Kantons Basel-Stadt angegliedert. Unser Auftrag gehört in den Bereich der Kulturpflege und beinhaltet drei Hauptaufgaben:
- Sicherstellen und Dokumentieren archäologischer Zeugnisse:
Diese Aufgabe umfasst die fachgerechte Durchführung und Dokumentation archäologischer Ausgrabungen und Sondierungen, nach Möglichkeit vor oder während der Ausführung öffentlicher oder privater Bauvorhaben, sowie das Erfassen und Auswerten anderer, historischer Quellen und die wissenschaftliche Aufbereitung der Grabungsresultate.
- Bewahren und Pflegen des archäologischen Kulturgutes
Dazu zählen die fachgerechte Pflege, die wissenschaftliche Aufbereitung, der Ausbau und die aktive Bewirtschaftung der archäologischen Quellensammlungen (Dokumentationen, Planarchiv, Funddepots, Diathek, Bibliothek), und das Erstellen und Nachführen eines archäologischen Plans für wissenschaftliche Zwecke sowie für Baubewilligungsbehörden. Die inventarisierten Funde werden zur Übergabe an die Museen vorbereitet. Die wissenschaftlich erschlossenen Grundlagen werden der archäologischen Forschung und anderen historischen Disziplinen sowie weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt.
- Vermittlung und Beratung
In diesen Aufgabenbereich gehören die Vermittlung archäologisch-historischer Prozesse und Zusammenhänge mittels Medienmitteilungen und Publikationen, die Verbreitung der wichtigsten Resultate über elektronische Medien, Vorträge, Ausstellungen, Führungen und andere Veranstaltungen, sowie der Ausbau und die Pflege der Archäologischen Informationsstellen. Daneben spielt die Beratung bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben eine wichtige Rolle.
Gemäss dem kantonalen Gesetz über den Denkmalschutz vom 20. März 1980 stellen archäologische Fundstellen Denkmäler dar: «Denkmäler sind zu erhalten. Ihre kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Werte sind zu erforschen und, wenn möglich, in ihrem gewachsenen Zusammenhang zu sichern.» Der Auftrag ist in der Verordnung betreffend die kantonale Archäologie vom 9. Dezember 2008 umschrieben.
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